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Was tun nach Einbruch – Hier finden Sie alle Informationen!
Nach einem Einbruch herrscht erst einmal Verwirrung: Wer rechnet schon mit so etwas? Schlüsseldienst Funke hilft Ihnen, das Chaos im Kopf zu sortieren und sortiert vorzugehen, mit der folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung.
- Sich in Sicherheit bringen: Wenn Sie vermuten, dass sich die Einbrecher noch im Haus befinden, dann bringen Sie sich in Sicherheit. Verlassen Sie das Gebäude, versuchen Sie keinesfalls, die Eindringlinge zu stellen.
- Polizei anrufen: Wählen Sie die Notrufnummer 110. Teilen Sie Ihren Namen, die Adresse und die Tatumstände mit. So kann Ihnen die Polizei zügig helfen.
- Beweise sichern: Lassen Sie den Tatort unberührt, räumen Sie nichts auf, sonst gehen eventuell Spuren verloren. Fotografieren Sie alle Veränderungen, die die Täter hinterlassen haben.
- Bestandsaufnahme machen: Prüfen Sie, was gestohlen wurde, fertigen Sie eine Liste an. Sperren Sie bei Bedarf Ihre EC- oder Kreditkarten unter der Nummer 116. Fassen Sie erst etwas an, wenn die Polizei es erlaubt.
- Versicherung benachrichtigen: Benachrichtigen Sie möglichst frühzeitig Ihre Hausratversicherung, schreiben Sie sich den Ansprechpartner und die Schadensnummer auf.
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Wie lange dauert es, bis die Versicherung nach Einbruch zahlt?
Zuerst einmal müssen Sie bei Ihrer Versicherung alle Daten und Beweise zu Ihrem Einbruch einreichen, mitsamt der Strafanzeige, die Sie bei der Polizei gestellt haben.
Dann prüft ein Sachbearbeiter die Angelegenheit, was normalerweise einige Tage dauert. Sie erhalten in der Regel Bescheid, sobald die Entscheidung getroffen ist. Eventuell gibt es noch Nachfragen oder Sie müssen ein Dokument nachreichen, das kostet wieder etwas Zeit.
Schlussendlich wandert Ihr Antrag auf Kostenerstattung in die nächste Abteilung, die für die Zahlung zuständig ist. Rechnen Sie aber nicht damit, dass am nächsten Tag das Geld auf Ihrem Konto eintrifft. Eher müssen Sie sich noch weitere Tage oder sogar mehrere Wochen gedulden, bis Sie die Erstattung erhalten. Eine Faustregel besagt: Je größer der Schaden ausfällt, desto länger dauert es. Es gibt aber auch kulante Versicherungen, die sich beeilen.
Welche Versicherung zahlt nach Einbruch?
Bei einem Einbruch zahlt je nach Art des Schadens die Hausratversicherung und / oder die Gebäudeversicherung. Die Hausratversicherung ist für Schäden am Hausrat zuständig, das gilt auch für alles, was die Eindringlinge gestohlen haben.
Sie begleicht also die Kosten für gestohlene Wertsachen und beschädigte Möbel. Die Gebäudeversicherung hingegen zahlt für Schäden am Gebäude selbst, wenn also die Einbrecher ihre Spuren an Fenstern und Türen hinterlassen haben.
Auch wenn der Schlüsseldienst Berlin das Schloss wechseln muss, springt diese Versicherung ein. Kompliziert wird es, wenn Sie die beiden Versicherungen bei verschiedenen Anbietern abgeschlossen haben, dann können Streitigkeit darüber entstehen, wer für was zuständig ist.
Beschränken Sie sich in diesem Fall besser auf ein- und dieselbe Versicherungsgesellschaft, um einen langen Entscheidungsprozess zu verhindern.
Wer trägt die Kosten bei Einbruch?
Bei einem Einbruch entstehen in der Regel Schäden am Fenster oder der Tür – und die Eindringlinge nehmen diverse Wertsachen mit. Die Gebäudeschäden gehen auf das Konto des Hausbesitzers, im Falle einer Mietwohnung ist das der Vermieter.
Dieser leitet die Kostenaufstellung an seine Gebäudeversicherung weiter, falls vorhanden. In der Regel begleicht die Versicherung den Einbruchschaden, wenn die entsprechenden Beweise vorliegen. Gestohlene und beschädigte Gegenstände im Haus bezahlt erst einmal der jeweilige Besitzer, doch wenn eine Hausratversicherung vorhanden ist, kann er diese zur Schadensbegleichung in Anspruch nehmen.
Falls es sich um eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim handelt, trägt die Versicherung des Hausbesitzers die Kosten für beide Schadensarten. Versichern Sie Hausrat und Gebäude möglichst beim selben Anbieter, so kommt es im Schadensfall nicht zu Reibereien zwischen den Versicherungen. Die Abwicklung geht dadurch deutlich schneller voran.
Wann zahlt Versicherung nach Diebstahl?
Wann eine Versicherung nach Diebstahl zahlt, kommt ganz auf den Einzelfall an. Erst einmal benötigt der Sachbearbeiter sämtliche Unterlagen von Ihnen, die den Diebstahl belegen, inklusive Ihrer Strafanzeige bei der Polizei.
Solange diese Dokumente nicht vorliegen, setzt sich die Maschinerie nicht in Gang. Anschließend dauert es einige Tage, bis der Sachbearbeiter die Zahlung abnickt. Doch schickt er damit noch nicht das Geld auf den Weg, die Unterlagen wandern nun eine Abteilung weiter, zur Kostenerstattung.
Rechnen Sie damit, dass ab diesem Zeitpunkt noch einmal einige Wochen vergehen, bis Sie das beantragte Geld erhalten. Die meisten Versicherungen arbeiten nicht sehr schnell, manchmal hat man aber Glück und die Angelegenheit ist binnen kurzer Zeit erledigt.
Ist Bargeld bei Einbruch versichert?
Wer Bargeld in seinem Haus oder der Wohnung aufbewahrt, geht das Risiko ein, dass dieses bei einem Einbruch gestohlen wird. Damit ist es erst einmal weg, doch mit einer Hausratversicherung haben Sie gute Chancen, es zurückzuerhalten. Bargeld fällt nämlich unter den Begriff „Hausrat“, wenn es sich zur Aufbewahrung in Ihren vier Wänden befindet.
Allerdings haben sämtliche Hausrat-Versicherer eine Höchstgrenze festgelegt, bis zu der sie den Verlust erstatten. Diese liegt im Normalfall bei 1.000 oder 2.000 Euro. Als Kunde oder Kundin können Sie mit Ihrem Sachbearbeiter eine höhere Summe aushandeln, dann zahlen Sie im Gegenzug auch eine höhere Prämie.
Besser ist es, so viel Bargeld gar nicht erst im Haus zu haben oder einen Tresor zu benutzen. Falls die Tresortür klemmt, ist eine Tresoröffnung günstiger, als wenn Ihnen alles aus dem Schrank gestohlen wird.
Wann muss eine Haftpflichtversicherung nicht zahlen?
Ihre Haftpflichtversicherung muss nicht zahlen, wenn Sie Personen schädigen, die im selben Vertrag mit Ihnen versichert sind. Das sind normalerweise Familienmitglieder bzw. Haushaltsangehörige. Auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Ihrerseits ist die Haftpflichtversicherung aus dem Schneider, zum Beispiel wenn Sie den Apfelbaum Ihres Nachbarn absägen, weil dieser Sie stört.
Erstattet die Person Anzeige, stehen Sie allein für den angerichteten Schaden gerade. Der dritte Fall, in dem eine Haftpflichtversicherung nicht zahlt, bezieht sich auf Kinder unter 7 Jahren. Richten diese einen Schaden an und Sie als Elternteil haben die Aufsichtspflicht nicht verletzt, muss der Geschädigte mit dem Malheur klarkommen. Im Straßenverkehr gilt sogar eine Altersgrenze bis zu 10 Jahren.
Manche Versicherungen gehen jedoch auf Eltern zu und bieten ihnen Sondertarife auch für kleinere Kinder an.
FAQ zum Thema Schadensregulierung nach Einbruch
Wer bei einem Einbruch gut versichert ist, darf sich freuen. Einbruchschäden am Gebäude werden, wie der Name schon sagt, von der Gebäudeversicherung beglichen. Sie übernimmt zum Beispiel die Kosten für den Schlüsseldienst Berlin, der den beschädigten Schließzylinder austauscht.
Kommen Sie nach dem Einbruch auf die Idee, Ihr Haus oder die Wohnung mit einem Stangenschloss oder einen Kastenschloss zu sichern, ist das nicht mehr Angelegenheit der Versicherung.
Die gestohlenen Gegenstände, aber auch eventuell angerichtete Schäden an Möbelstücken, stellen Sie der Hausratversicherung in Rechnung. Diese ist für den Hausrat zuständig, also für alles, was nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist. Achtung: In den meisten Policen sind gewisse Höchstgrenzen festgelegt! Außerdem sollten Sie der Versicherung so viele Beweise wie möglich präsentieren (Fotos, Quittungen …).
Im Gewerbe ist es wie im Privatleben auch: Ein Einbruchschaden bleibt immer beim jeweiligen Besitzer hängen.
Als Mieter oder Mieterin einer Gewerbeimmobilie bleibt der Gebäudeschaden also nicht an Ihnen haften, sondern an Ihrem Vermieter. Dieser kann sich die Kosten bei seiner Versicherung erstatten lassen. Typische Einbruchschäden an einem Gebäude sind kaputte Schlösser sowie aufgehebelte Türen und Fenster.
Der Inhalt der von Ihnen genutzten Immobilie, die Möbel, Geräte und Wertsachen, gehen hingegen auf Ihre Kosten. Haben Sie eine Gewerbe-Einbruchversicherung abgeschlossen, beantragen Sie eine Erstattung bei Ihrem Versicherungssachbearbeiter.
Wichtig ist auch in diesem Fall, dass Sie alle vorhandenen Unterlagen wie die Strafanzeige bei der Polizei, Fotos und Quittungen einreichen, um der Versicherung den Schaden zu beweisen. Versicherungen sind nicht immer zahlungsfreudig, darum sollten Sie gut gewappnet sein.